Die Finanzverwaltung setzt einen, Ihrer Meinung nach, ungerechtfertigt hohen Wert für Ihre Immobilie an, z. B. aufgrund einer Überlassung oder Erbschaft?
Wir überprüfen die Wertermittlung des Finanzamtes und erstellen Ihnen ein Gutachten über den Grundbesitzwert
(gemeinen Wert) oder zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.
Haben Sie eine vermietete Immobilie erworben und Sie wollen eine möglichst hohe Abschreibungsbasis (AfA) für das Gebäude?
Wir erstellen Ihnen ein Gutachten über die angemessene steuerliche Aufteilung des Kaufpreises
in Grund und Boden und Gebäude.
Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer zur Absetzung für Abnutzung (AfA) Ihres Gebäudes weniger als die typisierte Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG?
Wir erstatten Ihnen ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Gutachten über die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer.