VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Beabsichtigen Sie eine Immobilie zu erwerben oder zu veräußern? Sie sind sich unsicher, welcher Kaufpreis
angemessen ist?
Wir ermitteln Ihnen den am wahrscheinlichsten zu erzielenden Kaufpreis, den sog. Verkehrswert gemäß § 194 BauGB.
INIDIVIDUELLE BERATUNGEN
Beabsichtigen Sie eine Immobilientransaktion
- zu verschiedenen Anlässen - vorzunehmen?
Wir beraten Sie dem jeweiligen Anlass entsprechend. Wir raten Ihnen dringend an,
vor der Durchführung Kontakt mit uns aufzunehmen.
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Wir beraten Sie dem jeweiligen Anlass entsprechend. Wir raten Ihnen dringend an,
vor der Durchführung Kontakt mit uns aufzunehmen.
STÄDTEBAULICHE VERFAHREN
Sind Sie Mitarbeiter einer Kommune, die zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
einen kompetenten Sachverständigen zur Unterstützung sucht?
Wir ermitteln für Sie Anfangs- und Endwerte, sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen und Ausgleichsbeträge.
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Wir ermitteln für Sie Anfangs- und Endwerte, sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen und Ausgleichsbeträge.
STEUERLICHE ANLÄSSE
Die Finanzverwaltung setzt einen, Ihrer Meinung nach, ungerechtfertigt hohen Wert für Ihre Immobilie an, z. B. aufgrund einer Überlassung oder Erbschaft?
Wir überprüfen die Wertermittlung des Finanzamtes und erstellen Ihnen ein Gutachten über den Grundbesitzwert
(gemeinen Wert) oder zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.
Haben Sie eine vermietete Immobilie erworben und Sie wollen eine möglichst hohe Abschreibungsbasis (AfA) für das Gebäude?
Wir erstellen Ihnen ein Gutachten über die angemessene steuerliche Aufteilung des Kaufpreises
in Grund und Boden und Gebäude.
Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer zur Absetzung für Abnutzung (AfA) Ihres Gebäudes weniger als die typisierte Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG?
Wir erstatten Ihnen ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Gutachten über die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer.
RECHTSSTREITIGKEITEN
Ihrem Grundbesitz gegenüber werden Vermögensansprüche erhoben, z. B. im Rahmen einer Erbschaftangelegenheit (z. B. Pflichtteilsanteil),
einer finanzgerichtlichen Auseinandersetzung
oder eines Scheidungsverfahrens?
Wir erstatten Ihnen ein Gutachten, das die diesbezügliche Rechtssprechung berücksichtigt.
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Wir erstatten Ihnen ein Gutachten, das die diesbezügliche Rechtssprechung berücksichtigt.
BODENORDNUNG
Beabsichtigen Sie als Gemeinde zur zügigen Umsetzung eines Bebauungsplans ein Umlegungsverfahren
durchzuführen?
Wir ermitteln Ihnen Einlage- und Zuteilungswerte sowie zu leistende Ausgleichsbeträge.
Wir ermitteln Ihnen Einlage- und Zuteilungswerte sowie zu leistende Ausgleichsbeträge.
ENTEIGNUNG
Benötigen Sie als Baulastträger den Verkehrswert von zu erwerbenden Flächen? Oder sind Sie Betroffener eines Enteignungsverfahrens?
Wir ermitteln Ihnen die maßgebenden Entschädigungswerte.
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Wir ermitteln Ihnen die maßgebenden Entschädigungswerte.