Die Finanzverwaltung setzt einen, Ihrer Meinung nach, ungerechtfertigt hohen Wert für Ihre Immobilie an, z. B. aufgrund einer Überlassung oder Erbschaft?
Wir überprüfen die Wertermittlung des Finanzamtes und erstellen Ihnen ggf. ein Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.