Bei einem Verkehrswertgutachten handelt es sich um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des Marktwerts einer Immobilie.
Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, den wirtschaftlich vernünftig handelnde Marktteilnehmer unter Beachtung aller wertbeeinflussenden Eigenschaften des Grundstücks zu den allgemeinen Wertverhältnissen zum Wertermittlungsstichtag durchschnittlich aushandeln würden (am wahrscheinlichsten zu erzielender Wert für jedermann).
Voraussetzung
ist dabei, dass die Parteien verhandlungswillig sind und ihnen ein durchschnittlicher benötigter Vermarktungs- bzw. Verhandlungszeitraum zur Verfügung steht.
Ein Verkehrswertgutachten bildet die Entscheidungs-/Verhandlungsgrundlage unter anderem für:- Grundstücks- bzw. Immobilienkauf oder -verkauf
- gerichtliche und außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen
- Immobilientransaktionen zu verschiedenen Anlässen
- erbrechtliche und familienrechtliche Auseinandersetzungen
- steuerliche Zwecke (z.B. Erbschaftssteuer, Einlage-/Entnahmewerte, Ausscheiden eines Gesellschafters,
Betriebsaufgabe, Aufteilung des Kaufpreises in einen Gebäude- und Bodenwertanteil, Höhe der Restnutzungsdauer) - enteignungsrechtliche Verfahren
- den wirtschaftlichen Wert Ihrer Photovoltaikanlage
- die Höhe von Wertausgleichen im Zusammenhang mit Art. 34 Abs. 4 der BaySchFG
- Beleihungen zum Zwecke der Fremdfinanzierung