VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Beabsichtigen Sie eine Immobilie zu erwerben oder zu veräußern? Sie sind sich unsicher, welcher Kaufpreis
angemessen ist?
Wir ermitteln Ihnen den am wahrscheinlichsten zu erzielenden Kaufpreis, den sog. Verkehrswert gemäß § 194 BauGB.
STEUERLICHE ANLÄSSE
Die Finanzverwaltung setzt einen, Ihrer Meinung nach, ungerechtfertigt hohen Wert für Ihre Immobilie an, z. B. aufgrund einer Überlassung oder Erbschaft?
Wir überprüfen die Wertermittlung des Finanzamtes und erstellen Ihnen ggf. ein Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.
RECHTSSTREITIGKEITEN
Ihrem Grundbesitz gegenüber werden Vermögensansprüche erhoben, z. B. im Rahmen einer Erbschaftangelegenheit,
einer finanzgerichtlichen Auseinandersetzung
oder eines Scheidungsverfahrens?
Wir erstatten Ihnen ein Gutachten, das die diesbezügliche Rechtssprechung berücksichtigt.
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Wir erstatten Ihnen ein Gutachten, das die diesbezügliche Rechtssprechung berücksichtigt.
INIDIVIDUELLE BERATUNGEN
Beabsichtigen Sie eine Immobilientransaktion
- zu verschiedenen Anlässen - vorzunehmen?
Wir beraten Sie dem jeweiligen Anlass entsprechend. Wir raten Ihnen dringend an,
vor der Durchführung Kontakt mit uns aufzunehmen.
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Wir beraten Sie dem jeweiligen Anlass entsprechend. Wir raten Ihnen dringend an,
vor der Durchführung Kontakt mit uns aufzunehmen.
STÄDTEBAULICHE VERFAHREN
Sind Sie Mitarbeiter einer Kommune, die zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
einen kompetenten Sachverständigen zur Unterstützung sucht?
Wir ermitteln für Sie Anfangs- und Endwerte, sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen und Ausgleichsbeträge.
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Wir ermitteln für Sie Anfangs- und Endwerte, sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen und Ausgleichsbeträge.
BODENORDNUNG
Beabsichtigen Sie als Gemeinde zur zügigen Umsetzung eines Bebauungsplans ein Umlegungsverfahren
durchzuführen?
Wir ermitteln Ihnen Einlage- und Zuteilungswerte sowie zu leistende Ausgleichsbeträge.
Wir ermitteln Ihnen Einlage- und Zuteilungswerte sowie zu leistende Ausgleichsbeträge.
ENTEIGNUNG
Benötigen Sie als Baulastträger den Verkehrswert von zu erwerbenden Flächen? Oder sind Sie Betroffener eines Enteignungsverfahrens?
Wir ermitteln Ihnen die maßgebenden Entschädigungswerte.
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Wir ermitteln Ihnen die maßgebenden Entschädigungswerte.