Individuelle Beratungen

INDIVIDUELLE BERATUNGEN

Unter einem Mietwertgutachten versteht man die mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des Mietwerts (erzielbarer Ertrag) einer Wohnung oder eines Gewerberaums unter Berücksichtigung deren mietwertrelevanter Eigenschaften.

Bewertungsanlässe für ein Mietwertgutachten sind z. B.:
  • Miethöheauseinandersetzungen im Bereich Wohnungs- und Gewerberaummieten
  • Mietwertermittlung für allgemeine Mietpreisverhandlungen (Wohnen/Gewerbe)
  • Miet-/Wohnwertermittlung im Rahmen von Scheidungsverfahren
  • Nutzwertentschädigung im Rahmen von Scheidungsverfahren
  • Basis für Miethöhevereinbarung zwischen Zwangsverwalter und Gläubigerbank
  • mehr

    Der "objektive Wohnwert" entspricht der für das Bewertungsobjekt erzielbaren ortüblichen Vergleichsmiete.


    Dahingegen ist nach der gängigen Rechtssprechung unter dem "angemessenen Wohnwert" der Mietwert i.S.d. ortsüblichen Vergleichsmiete zu verstehen, den ein im streitgegenständlichen Wohnobjekt verbleibender Ehegatte nach seinen Einkommensverhältnissen für eine angemietete Wohnung zur Deckung seines Wohnbedarfs aufwenden würde (subjektiver Wohnwert).

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