Zur Erstattung eines Sachverständigengutachtens sind nachstehende Angaben und Unterlagen bei Auftragserteilung notwendig:
Art des Wertermittlungsobjekt (z. B.: Einfamilien/Mehrfamilien-Wohnhaus, Gewerbeobjekt, Eigentumswohnung, ehemalige Hofstelle mit Nebengebäuden, Erbbaugrundstück, unbebautes Grundstück etc.)
Zweck der Wertermittlung (z. B.: Grundlage für Kauf-/Verkaufsverhandlungen, Scheidung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Vorlage bei Kreditinstituten etc.)
Wertermittlungsaufgabe (z. B.: Ermittlung des Verkehrswerts, des „inneren Werts“ oder des Mietwerts etc.)
Wertermittlungsstichtag(e) (z. B.: Tag der Ortsbesichtigung, Tag der Überlassung, Todestag des Erblassers, Tag der Rechtshängigkeit der Scheidung etc.)
zum Wertermittlungsstichtag maßgeblicher Grundbuchauszug (einzuholen am Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht)
Bewilligungsurkunden (in Kopie) zu Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs (z. B.: Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht, Geh- und Fahrtrecht, Leitungsrecht etc.)
zum Wertermittlungsstichtag geltender Auszug aus dem Katasterkartenwerk (einzuholen beim zuständigen Vermessungsamt)
Bauantrags-/Genehmigungsunterlagen: - Grundrisse, Schnitte, Ansichten - Baubeschreibung - Berechnung von Wohn- und Nutzflächen - Berechnung der Kubaturen
Mietverträge und zum Wertermittlungsstichtag maßgebliche Mietenaufstellung, falls ganz oder teilweise vermietet
Aufstellung von durchgeführten Baumaßnahmen, Modernisierungen etc.
Brandversicherungswert /-nachweis
Grundstückskaufvertrag, Exposé
Feststellungsbescheid des Finanzamtes
Erbbaurechtsvertrag und Angabe des zum Wertermittlungsstichtag maßgebenden Erbbauzinses bei Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken
Um den erforderlichen Arbeits- und Leistungsumfang für eine Angebotsabgabe abschätzen zu können, ist es von Vorteil, wenn Sie uns die ersten fünf genannten Angaben und Unterlagen bereits bei Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen können.