Wir unterstützen und beraten Sie und Ihren Steuerberater bundesweit (und im angrenzenden Ausland) bei finanzgerichtlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren als Nebenleistung zu unseren qualifizierten Gutachten.
Der Begriff des merkantilen Minderwerts ist vielen aus dem Kfz-Bereich geläufig. Bei größeren Reparaturen nach
einem Verkehrsunfall wird hier von Versicherungsgesellschaften oftmals ein merkantiler Minderwert zugesprochen.
Diesen Fall des merkantilen Minderwerts gibt es im Rahmen der Immobilienbewertung ebenfalls.
Ob im Falle eines tatsächlich oder fiktiv behobenen (erheblichen) Mangels oder Schadens an Ihrem Gebäude ein merkantiler
Minderwert vorliegt oder nicht, kann im Einzelfall von uns - durch ein qualifiziertes Gutachten - nachgewiesen werden.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!
Die gängige Praxis der Finanzverwaltung, den „nichtbefreiten Vorerben“ der vollen Erbschaftssteuer zu unterwerfen, ist unserer Meinung
nach unzulässig und führt für den Steuerpflichtigen zu einer Steuerlast, die tatsächlich nicht von ihm zu tragen ist. Sie ist gleich Null!
Wir unterstützen Sie bundesweit (und im angrenzenden Ausland) mit Hilfe eines qualifizierten Verkehrswertgutachtens und rechtlichen Beistands.
Das Honorar können Sie mit uns auch auf reiner Erfolgsbasis vereinbaren.