STÄDTEBAULICHE VERFAHREN
Unter städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen i.S.d. BauGB versteht man solche Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung
städtebaulicher Missstände, insbesondere durch Beseitigung baulicher Anlagen und Neubebauung oder durch Modernisierung von
Gebäuden, wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Die mit erheblichen Kosten der öffentlichen Hand bewirkte Verbesserung
der Situation ist das Ergebnis eines komplexen Zusammenwirkens von Planung, Bodenordnung, Erschließung, Neubebauung,
Umstrukturierung, Entkernung, Altbaumodernisierung, Begrünung, Verkehrsberuhigung usw.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind Vorhaben zur Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie von Gemeinbedarfs- und
Folgeeinrichtungen, bei denen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die örtliche
oder überörtliche städtebauliche Entwicklung und Ordnung erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer
neuen Entwicklung zügig (d.h. in einem absehbaren Zeitraum) zugeführt werden.